Ich besitze eine Praxisbewilligung des Kanton Luzern für selbstständige Psychotherapie. Dauer Einzelsitzungen dauern in der Regel 50 Minuten Paar-, Eltern,-Familien- oder Gruppentermine 60 oder 90 Minuten Berechnet wird die effektive Arbeitszeit. Selbstzahler und Zahlung via Zusatzversicherung Als Selbstzahler sind Sie bereit, die Kosten grösstenteils selber zu übernehmen. Psychologische Beratungen, Coaching und Supervisionen werden in der Regel privat oder von Ihrer Institution finanziert. Wünschen Sie eine Psychotherapie und verfügen über eine Zusatzversicherung der Krankenkasse kann eine teilweise Kostenübernahme durch diese erfolgen. Die Höhe der Beiträge und die Anzahl der bezahlten Sitzungen variiert je nach Versicherung. Informationen dazu erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse oder ohne Gewährleistung hier. Ich bin für die Abrechnung über Zusatzversicherung anerkannt und stehe auf der Liste von Santésuisse. Zahlung via Invalidenversicherung oder Opferberatung Bei Unfällen und Traumafolgestörungen ist auf Antrag eine Bezahlung durch die Unfallversicherung oder die Opferberatung möglich. Bei Kindern und Jugendlichen mit einem diagnostizierten Geburtsgebrechen (z.B. Psychoorganisches-Syndrom POS gemäss IV-Richtlinien) kann eine Kostengutsprache bei der Invalidenversicherung (IV) beantragt werden. Links Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP) www.psychologie.ch Ärtze Notruf Luzern www.medphone.ch Opferberatungsstelle Kanton Luzern www.disg.lu.ch/themen/opferberatung Kinder- und jugendpsychiatrischer Dienst www.lups.ch Ärzte Notruf Luzern (0900 11 14 14): www.luks.ch/notfall Praxis lic. phil. Evelyne Leiggener www.evelyneleiggener.ch

Konditionen

Svenja Reinhardt, Psychotherapeutin FSP, Kinder, Jugendliche und Erwachsene Sempacherstrasse 15 6003 Luzern info@psychotherapie-reinhardt.ch 076 336 53 63
Ich besitze eine Praxisbewilligung des Kanton Luzern für selbstständige Psychotherapie. Dauer Einzelsitzungen dauern in der Regel 50 Minuten Paar-, Eltern,-Familien- oder Gruppentermine 60 oder 90 Minuten Berechnet wird die effektive Arbeitszeit. Selbstzahler und Zahlung via Zusatzversicherung Als Selbstzahler sind Sie bereit, die Kosten grösstenteils selber zu übernehmen. Psychologische Beratungen, Coaching und Supervisionen werden in der Regel privat oder von Ihrer Institution finanziert. Wünschen Sie eine Psychotherapie und verfügen über eine Zusatzversicherung der Krankenkasse kann eine teilweise Kostenübernahme durch diese erfolgen. Die Höhe der Beiträge und die Anzahl der bezahlten Sitzungen variiert je nach Versicherung. Informationen dazu erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse oder ohne Gewährleistung hier. Ich bin für die Abrechnung über Zusatzversicherung anerkannt und stehe auf der Liste von Santésuisse. Zahlung via Invalidenversicherung oder Opferberatung Bei Unfällen und Traumafolgestörungen ist auf Antrag eine Bezahlung durch die Unfallversicherung oder die Opferberatung möglich. Bei Kindern und Jugendlichen mit einem diagnostizierten Geburtsgebrechen (z.B. Psychoorganisches-Syndrom POS gemäss IV- Richtlinien) kann eine Kostengutsprache bei der Invalidenversicherung (IV) beantragt werden. Links Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP) www.psychologie.ch Ärtze Notruf Luzern www.medphone.ch Opferberatungsstelle Kanton Luzern www.disg.lu.ch/themen/opferberatung Kinder- und jugendpsychiatrischer Dienst www.lups.ch Ärzte Notruf Luzern (0900 11 14 14): www.luks.ch/notfall Praxis lic. phil. Evelyne Leiggener www.evelyneleiggener.ch

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